DENKMALMODERNISIERUNG
  • Abstimmungen mit der zuständigen Denkmalbehörde
  • Optimierung der steuerlich förderfähigen Kosten (§ 7i EStG)
  • Abstimmungen mit dem zuständigen Finanzamt
  • Vertriebsschulungen

Denkmalimmobilien stellen so ziemlich die letzte Möglichkeit dar, die individuelle Steuerbelastung zu reduzieren. Die Modernisierungskosten eines unter Denkmalschutz befindlichen Gebäudes schreiben Kapitalanleger acht Jahre lang mit jeweils 9% und vier weitere Jahren lang mit jeweils 7% steuerlich ab. Eine komplette Abschreibung erfolgt also innerhalb von 12 Jahren. Eigennutzer schreiben zehn Jahre lang jeweils 9% ab. Neben den Modernisierungskosten können Kapitalanleger zusätzlich für den Restanteil des Gebäudes die normale Abschreibung von der Steuer absetzen.