Bereits seit rund 90 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, ist das Erbbaurecht ein in Deutschland lang etabliertes Rechtsinstitut. Die Vorteile der juristischen Trennung des Eigentums an Grundstück und Gebäude bieten dem Immobilienmarkt vielfältige hochaktuelle Anwendungsoptionen.
Das Erbbaurecht ermöglicht die rechtliche Trennung von Grundstück und Gebäude. Der Eigentümer des Grundstückes räumt als Erbbaurechtsgeber dem Erbbaurechtsnehmer die Nutzung des Grundstückes und der aufstehenden Gebäude für einen Zeitraum von bis zu 198 Jahren gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses ein.
Dieses Recht wird durch den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages fixiert und im Grundbuch der aufstehenden Gebäude erstrangig eingetragen. Einmal bestellt, können sowohl Grundstück als auch die aufstehenden Gebäude unabhängige Wege gehen. So kann das Grundstück veräußert werden, während die Gebäude und die damit verbundene Wertschöpfung in uneingeschränkter Verfügungsgewalt des Erbbaurechtsnehmers verbleiben.